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TAG DER GEWALTFREIEN ERZIEHUNG:

Der Schutz vor jeder Art von Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe!

Anlässlich des Tages der gewaltfreien Erziehung am 30. April erinnern Der Kinderschutzbund Landesverband Schleswig-Holstein, Weisser Ring Schleswig-Holstein und der Verein ehemaliger Heimkinder in Schleswig-Holstein eindringlich daran, dass es viele Formen der Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen gibt. „Das Recht auf gewaltfreie Erziehung verbinden immer noch zu Viele ausschließlich mit dem Verzicht auf körperliche Strafen, dabei geht es um so viel mehr: Bloßstellen, Demütigen, Runtermachen, Ignorieren – seelische Verletzungen und entwürdigende Erziehungsmaßnahmen aller Art sind Formen psychischer Gewalt und können Kinder ebenso schwer schädigen wie physische Gewalt. Dafür muss das öffentliche Bewusstsein dringend stärker sensibilisiert werden1“, mahnt die DKSB LV SH Vorsitzende Irene Johns.

Beim bundesweit tätigen Opferhilfeverein WEISSER RING suchen Jahr für Jahr viele von häuslicher Gewalt Betroffene Hilfe. „Viel zu oft erleben auch Kinder häusliche Gewalt, sowohl physisch als auch psychisch. Leider haben bisher die psychischen Verletzungen häufig nicht die notwendige Aufmerksamkeit erfahren. Auch der Gesetzgeber hat erst mit dem neuen Opferentschädigungsrecht psychische Gewalt endlich als entschädigungsfähig anerkannt und damit der physischen Gewalt gleichgestellt. Jetzt gilt es, diese Neuregelung so umzusetzen, dass sie Kindern ebenso wie Erwachsenen schnell zugutekommt,“ fordert Manuela Söller-Winkler, Vorsitzende des WEISSEN RINGS Schleswig-Holstein. Voraussetzung ist, dass die Tat nach dem 01.01.2024 begangen worden ist. Zu diesem Zeitpunkt ist das neue SGB XIV in Kraft getreten und hat das bisherige Opferentschädigungsgesetz abgelöst.

Der Verein ehemaliger Heimkinder in Schleswig-Holstein e. V. hat es sich zur Aufgabe gemacht, ehemaligen Heimkindern bei ihrer Rehabilitierung zu helfen, ihre Ansprüche geltend zu machen und Missstände aufzudecken. Der Vorsitzende Franz Wagle hat selbst über lange Zeit brutalste Gewalt erfahren – und das in der Obhut staatlicher sowie kirchlicher Einrichtungen. „Schläge, Missbrauch, Medikamentengabe und -versuche, Erniedrigungen: egal ob körperliche oder auch psychische Gewalt – der Schaden für die Betroffenen ist irreparabel.

Was bleibt, ist oft ein lebenslanges Trauma, man braucht langfristige psychologische Be-treuung und Unterstützung. Eine staatliche Opferentschädigung muss daher endlich leichter zugänglich werden, ohne endlose Anträge und retraumatisierende Gutachten, dafür mit mehr Aussicht auf Erfolg“, fordert der VeH-SH Vorsitzende. In Schleswig-Holstein wurden seit dem Jahre 2014 von 75 Anträgen auf Opferentschädigung gerade mal 6 Anträge bewilligt. Diese niedrige Anerkennungsquote sei mit Blick auf die hohe Zahl von brutaler und sexualisierter Gewalt betroffenen Heimkindern nicht plausibel. „Hier muss dringend nachgesteuert werden. Aber so wichtig diese Nachsorge auch ist – es geht vor allem darum, es gar nicht so weit kommen zu lassen, es geht um rechtzeitigen Schutz und eine Umwelt, die für das Recht jedes Kindes auf gewaltfreie Erziehung eintritt,“ betont Franz Wagle.

„Kinderschutz ist und bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es bedarf schützender und stärkender Rahmenbedingungen, verantwortungsvoller und informierter Fachkräfte so-wie einer auch für psychische Gewalt sensibilisierten Öffentlichkeit – damit aus Kindern keine Opfer werden“, bekräftigt die Vorsitzende des Kinderschutzbundes Landesverband Schleswig-Holstein Irene Johns.

1 Siehe auch bundesweite Kampagne des Kinderschutzbundes: „Gewalt ist mehr, als du denkst.“ https://kinder-schutzbund-sh.de/politik-fuer-kinder/kampagne-psychische-Gewalt und https://kinderschutzbund.de/gewalt/


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