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Warum braucht es das Angebot „Zeit für Kinderrechte“?

Der Kinderschutzbund setzt sich seit Jahren neben dem Schutz von Kindern insbesondere auch für die Umsetzung der Beteiligungsrechte von Kindern auf allen Ebenen ein. Die Artikel 12 und 13 der UN-Kinderrechtskonvention geben vor, was sowohl im Kinder- und Jugendhilfegesetz, dem Jugendförderungsgesetz SH oder der Gemeindeordnung seinen Niederschlag findet: Kinder und Jugendliche sind an allen sie betreffenden Dingen, im Rahmen ihrer Fähigkeiten zu beteiligen. Kinder und Jugendliche in Deutschland müssten also Experten im Rahmen von Beteiligung sein. Eine Bertelsmann-Studie von 2019 zeichnet aber immer noch ein etwas anderes Bild. Nur etwas mehr als die Hälfte aller Kinder gaben in der Befragung an, dass sie in der Familie mitbestimmen dürfen. In der Schule sind es sogar nur 45 %. Dabei haben Mädchen eher den Eindruck, mitbestimmen zu dürfen als Jungs. Nur knapp 60 % aller befragten Kinder stimmten der Aussage „Ich glaube, die Rechte von Kindern und Jugendlichen werden respektiert“ zu.

Hier gibt es für Kita, Schule, Jugendhilfe und für die Gesellschaft insgesamt noch einiges zu tun. Nicht nur, aber auch deshalb ist das Recht auf Beteiligung ein wichtiger Baustein im „Zeit für Kinderrechte“-Projekt. So lernen die Kinder u.a. unterschiedliche Entscheidungsverfahren kennen und finden heraus, welche Möglichkeit der Beteiligung sie haben: in der Familie, in der Schule und in ihrem Wohnort. In Kleingruppen überlegen sie, bei was sie gerne beteiligt werden würden oder bei was sie es auch schon werden.

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