Fortbildung

K.11: Kinder haben Rechte!

Beschreibung

die UN-Kinderrechte als Grundlage für die pädagogische Arbeit

Vor über 30 Jahren hat die Bundesrepublik Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert. Dennoch kennen noch immer nicht alle Kinder ihre Rechte und selbst Erwachsene wissen oft nicht genau, was sich hinter den Kinderrechten verbirgt. Dass Kinderrechte als grundlegende Basis für pädagogische Konzepte gelten, ist allgemein anerkannt, aber was bedeutet das konkret? Welche Bedeutung haben die Kinderrechte im pädagogischen Alltag? Was kann ich als Fachkraft tun, um Kinderrechte in meinem pädagogischen Handeln umzusetzen? Wie kann ich Grundsteine einer kinderrechtebasierten Sprache entwickeln?

Zielsetzung der Fortbildung ist es, Fachkräfte für die Umsetzung der Kinderrechte in der pädagogischen Praxis zu sensibilisieren. In dieser Fortbildung erwartet Sie zunächst ein theoretischer Überblick über die UN-Kinderrechtskonvention und ihre Bedeutung. In einem gemeinsamen Dialog diskutieren wir Ihre Fragen zur Umsetzung von Kinderrechten in Ihrem Arbeitsfeld und erarbeiten erste Handlungsansätze für die pädagogische Praxis.

Inhalte

  • Grundlagen der UN-Kinderrechtskonvention
  • Kinderrechte konkret am Beispiel des Rechts auf Mitbestimmung
  • Entwicklung einer kinderrechtebasierten Haltung
  • praktische Umsetzungsmöglichkeiten in Ihrem Arbeitsfeld

Referent*in und Zielgruppe

Nina Becker

Die Fortbildung richtet sich an Fachkräfte in Kitas, Schulsozialarbeit, heilpädagogische Fachkräfte, weitere Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe sowie Lehrkräfte.

Links

Anmeldung

K.11: Kinder haben Rechte!

22.05.2025 09:00 Uhr - 22.05.2025 16:00 Uhr

Der Kinderschutzbund Landesverband Schleswig-Holstein
Sophienblatt 85
24114 Kiel

145,00 € (130,50 €)

Der ermäßigte Beitrag gilt für Mitarbeiter*innen aus Einrichtungen des Kinderschutzbundes.

Die Teilnahmegebühr ist nach § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit.


Diese Information hilft uns dabei, die Bedarfe der Teilnehmenden zu erkennen und die Fortbildung nach Möglichkeit an die Tätigkeitsbereiche anzupassen. Die Angabe ist freiwillig.
Rechnungsadresse
Nur Mitarbeiter*innen einer Einrichtung des Kinderschutzbundes sind rabattberechtigt!

(nach § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit)