TiK-SH - Traumapädagogik in Grundschulen und Förderzentren
Beschreibung
Ganztägiges Einführungsmodul „Grundlagen Traumapädagogik in der Schule“
Viele Kinder haben existenziell bedrohliche Situationen erlebt, die sie nicht bewältigen konnten. Häufig zeigen sie in der Schule Verhaltensweisen, die schwer zu verstehen sind. Lehrkräfte und schulische Mitarbeiter*innen wissen nicht immer, wie sie angemessen reagieren können. Sie können an persönliche Grenzen stoßen.
Für eine gesunde Entwicklung benötigen hochbelastete Kinder einen sicheren Rahmen und ein professionelles Umfeld, das sie gezielt stabilisieren und ihre Ressourcen mobilisieren kann. Die Traumapädagogik bietet das Wissen und praktische Interventionsmöglichkeiten, um den Alltag auf eine neue positive Weise miteinander zu gestalten.
Inhalte
• Definition und Erklärung von Trauma
• Traumasymptome bei Kindern
• Grundlagen der Traumapädagogik
• Traumapädagogische Haltung
• Handlungsansätze in der Traumapädagogik
• traumasensible Fallarbeit
Referent*in und Zielgruppe
Susan Brammer und Alena Turek
Die Fortbildung richtet sich an alle pädagogisch Tätigen, die in einer Grundschule oder einem Förderzentrum in Kiel, Lübeck und in den Kreisen Plön, Ostholstein, Segeberg (ohne Norderstedt) arbeiten (Lehrkräfte, Schulassistenz, Schulsozialarbeit, Schulbegleitung, Betreute Grundschule, Offener Ganztag).
Die Teilnahme ist durch die Förderung des Bildungsministeriums für alle Teilnehmenden unentgeltlich.
Für inhaltliche Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ulrike Martens unter Telefon 0175 6572441 oder unter ulrike.martens@kinderschutzbund-sh.de
Links
- TiK-SH Traumapädagogik in Grundschulen und Förderzentren - Flyer 2024
- Kompetenzzentrum Kinderschutz - Unser Angebot für Fachkräfte 2024
- Kompetenzzentrum Kinderschutz - Unser Angebot für Fachkräfte 2025
Anmeldung
26.11.2024 09:00 Uhr - 26.11.2024 16:00 Uhr
coworking.eutin
Markt 12
23701 Eutin
0,00 € (0,00 €)
Der ermäßigte Beitrag gilt für Mitarbeiter*innen aus Einrichtungen des Kinderschutzbundes.
Die Teilnahmegebühr ist nach § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Nur Mitarbeiter*innen einer Einrichtung des Kinderschutzbundes sind rabattberechtigt!
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