Zurück

 

Kinder nicht nur mitbetroffen, sondern besonders betroffen

201a-Kinder-Beratung durch spezialisierte Fachberatungsstellen für Kinder

Anlässlich der Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss zum Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Opfern Häuslicher Gewalt (Drucksache 20/2746) äußert sich Anselm Brößkamp, stellvertretender Landesvorsitzender des Kinderschutzbund Schleswig-Holstein:

„Fachberatungsstellen, die auf die Belange von Kindern spezialisiert sind, wissen genau, wie sie es Eltern ermöglichen, die Gewalt aus der Perspektive des Kindes zu betrachten. Dieser Perspektivwechsel ist ein entscheidender Zugang zur Beratung, damit Kinder schnellstmöglich die notwendige Unterstützung erhalten. Wir unterstützen daher, dass – sofern minderjährige Kinder im Haushalt leben – Kontaktdaten an eine auf die Belange von Kindern ausgerichtete Beratungsstelle übermittelt werden sollen, damit diese ein proaktives Beratungsangebot unterbreiten kann.

Kinder sind als eigenständige Opfer Häuslicher Gewalt zu betrachten.

Es muss eine Beratungssituation geschaffen werden, die primär auf das Kind und seine Belastungen ausgerichtet ist!

Die sogenannte 201a-Kinder-Beratung muss zwingend durch spezialisierte Fachberatungsstellen für Kinder erfolgen. Betroffene Kinder benötigen eine altersgerechte Unterstützung. Dies erfordert entwicklungspsychologisches Wissen, einfühlsame Berater*innen sowie Fachkompetenz im Umgang mit hochbelasteten Kindern.

Die Beratung muss zeitnah erfolgen und als eigenständiges Angebot ausschließlich auf die Bedürfnisse des Kindes ausgerichtet sein – gegebenenfalls auch ohne Beteiligung der Eltern. In hochbelasteten Familiensituationen, die durch häusliche Gewalt geprägt sind, besteht die Gefahr, dass kindliche Bedürfnisse in den Hintergrund geraten“, erklärt der stellvertretende Landesvorsitzende.

Mindestanforderungen an die 201a-Kinder-Beratung aus Sicht des Kinderschutzbundes:

  • Durchführung durch spezialisierte Fachberatungsstellen explizit für das Kind
  • Erfahrungen im Bereich der Hilfen häuslicher Gewalt für Kindern und Jugendliche
  • Landesweites und flächendeckendes Vorhalten des Beratungsangebotes
  • Verbindliche Qualitätsstandards für die Beratung

„Kinder sind besonders schutzbedürftig. Das Miterleben von Häuslicher Gewalt hinterlässt oft folgenschwere Spuren. Das Grundbedürfnis eines jeden Kindes nach Sicherheit wird beim Miterleben von Häuslicher Gewalt massiv beeinträchtigt – Kinder sind immer auch Leidtragende. Umso wichtiger ist es, dass sie ein genau auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Beratungsangebot erhalten“, appelliert Anselm Brößkamp abschließend.


Zurück