Kinder sind eigenständige Opfer Häuslicher Gewalt
Hochbelastete Kinder im Blick haben und ihre Perspektive berücksichtigen
In dem nun geänderten Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Opfern Häuslicher Gewalt (Drucksache 20/2746) wurde bezüglich der sogenannten ‘201a-Kinder-Beratung‘ inhaltlich noch einmal deutlich nachgeschärft. Sophia Schiebe, Landesvorsitzende des Kinderschutzbund Schleswig-Holstein, und die Opferschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Ulrike Stahlmann-Liebelt begrüßen gemeinsam: „Im jetzt vorliegenden, überarbeiteten Gesetzentwurf bildet sich stärker ab, dass Kinder eigenständige Opfer Häuslicher Gewalt sind. Es ist ein wesentlicher Punkt, dass die Übermittlung von Kontaktdaten an eine auf die Belange von Kindern oder Jugendlichen spezialisierte Beratungsstelle – die sogenannte 201a-Kinder-Beratung – nun als zwingende Vorschrift formuliert ist“, bekräftigen Ulrike Stahlmann-Liebelt und Sophia Schiebe unisono.
„Das kann positive Auswirkungen auf die Beratung und Versorgung betroffener Kinder haben. Spezialisierte Fachberatungsstellen für Kinder unterbreiten ein proaktives Beratungsangebot, das ausschließlich auf die Bedürfnisse des Kindes ausgerichtet ist“, erläutert die Landesvorsitzende. Das sei auch eine Anerkennung ihres – direkten oder indirekten – Erlebens Häuslicher Gewalt.
„In Situationen von häuslicher Gewalt sind Kinder sehr oft mit ihren Ängsten und Befürchtungen auf sich gestellt, insbesondere in den so genannten Hochrisikofällen. Als Ausfluss der Schutzpflicht des Staates ist ihnen deshalb individuelle und spezialisierte Unterstützung und Hilfe anzubieten“, erklärt Ulrike Stahlmann-Liebelt.
„Auch dass ein Erstberatungs-Angebot unverzüglich erfolgen soll und bei Nicht-Inanspruchnahme binnen zwei Wochen eine zweite Kontaktaufnahme erfolgt, ist angesichts der hochbelasteten Lage, in der sich die gefährdete erwachsene Person – zumeist die Mutter des Kindes - befindet, ein wichtiger Schritt“, so Sophia Schiebe. „Genau dieses proaktive, strukturierte Nachfassen kombiniert mit der Tatsache, dass die Beratungsstelle künftig auch über die jeweilige Art der verordneten Maßnahme – wie Beratungs-, Kontakt- oder auch Näherungsverbot - Bescheid weiß, steigert insgesamt erheblich die Chance, dass das betroffene Kind die passgenaue Beratung bekommt, die es zwingend braucht“, führt die Landesvorsitzende des Kinderschutzbundes aus.
„Kinder, die häusliche Gewalt miterleben, sind regelmäßig gefährdet, in mehrfacher Hinsicht erhebliche Belastungen aushalten zu müssen. Sie benötigen professionelle Hilfe, die sich ausschließlich an ihrem Wohl orientiert. Durch die nun vorgesehene Regelung wird dieser Notwendigkeit auch landesweit Rechnung getragen“, ordnet die Opferschutzbeauftragte ein.
Deshalb bleibt die Forderung bestehen, die flächendeckende Versorgung im Fokus zu behalten: „Es muss überall in Schleswig-Holstein Hilfen und Unterstützungsleistungen geben, die sich direkt an den Bedarfen von Kindern ausrichten, die durch häusliche Gewalt direkt oder indirekt gefährdet oder geschädigt sind“, fordern Sophia Schiebe und Ulrike Stahlmann-Liebelt abschließend eindringlich.