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Kinderrechte komplett – Beteiligung und Kindeswohl in die Landesverfassung!

In Schleswig-Holstein sind auf Initiative von Kinderschutzbund, AWO und SoVD seit 2010 Kinderrechte in Artikel 10 der Landesverfassung fest verankert – doch leider unvollständig. Bis heute fehlen der Vorrang des Kindeswohls und echte Beteiligungsrechte, weshalb der Kinderschutzbund seit dem Weltkindertag 2019 wieder verstärkt auf diese Lücke hinweist und sich mit unermüdlicher Beharrlichkeit und Nachdruck für die Erweiterung der Landesverfassung einsetzt.

„Seit vielen Jahren fordern wir, dass Kinder in Schleswig-Holstein ein verbrieftes Recht auf Beteiligung und auf den Vorrang des Kindeswohls in der Verfassung erhalten“, betont die Landesvorsitzende Sophia Schiebe. „Meine Vorgängerin und heutige Ehrenvorsitzende Irene Johns hat in ihrer Abschiedsrede vor einem Jahr eindrucksvoll daran erinnert, wie 2010 die Beteiligungsrechte aus dem Entwurf für die damalige Verfassungsänderung gestrichen wurden – und wie frustrierend das für alle war, die sich für Kinder stark machen. Irene Johns hat stets unbequeme Wahrheiten ausgesprochen und von der Politik eingefordert, die Kinderrechte weiter zu stärken“, so Sophia Schiebe.

„Nach einem Jahr als Landesvorsitzende bin ich überzeugt: Die Zeit ist endlich reif. Es ist ermutigend zu sehen, dass sich die Haltung zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Politik gewandelt hat – von Skepsis hin zu echter Dialogbereitschaft. Frühere Widerstände sind einer neuen Offenheit gewichen. Beteiligungsrechte dürfen jetzt nicht erneut auf der Zielgeraden aufgegeben werden! Die Aufnahme von Beteiligungsrechten und des Vorrangs des Kindeswohls in die Landesverfassung ist ein entscheidender Schritt für den Schutz und die Förderung aller Kinder in Schleswig-Holstein. Der Kinderschutzbund wird nicht nachlassen, bis dieses Ziel erreicht ist,“ verspricht die Landesvorsitzende Sophia Schiebe.

 


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