Kindeswohlgefährdungen: Erneuter Höchststand muss alle alarmieren!
Zahl akuter Kindeswohlgefährdungen in Schleswig-Holstein nochmal drastisch gestiegen
Die Zahl der Kindeswohlgefährdungen in Deutschland hat einen neuen Höchststand erreicht: Wie das Statistische Bundesamt [1] mitteilt, stieg die Zahl der Fälle 2023 im Vergleich zum Vorjahr um mindestens 2% auf 63.700; da einige Jugendämter für das Jahr 2023 keine Daten melden konnten, ist aber sicher, dass der tatsächliche Anstieg noch deutlich höher ausfiel: Es wird geschätzt, dass sich der tatsächliche Anstieg auf bis zu 8 % auf 67.300 Fälle beläuft. Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes droht oder bereits eingetreten ist.
In Schleswig-Holstein wurden insgesamt 1.841 Fälle gemeldet. Die Zahl der akuten Kindeswohlgefährdungen stieg dabei im Vergleich zum Vorjahr um 10,5% auf nunmehr 1.062 Fälle (2022: 951). „Diese Zahlen können niemanden kalt lassen – zumal es sich hierbei um das Hellfeld handelt. Darüber hinaus gibt es noch ein Dunkelfeld! Wie gehen wir als Gesellschaft nun mit diesen schier unerträglichen Zahlen um? Der Höchststand wurde erneut erreicht. Das darf zu keinerlei Gewöhnungseffekt führen“, mahnt die Landesvorsitzende des Kinderschutzbund Schleswig-Holstein, Sophia Schiebe.
„Hinter jeder Fallzahl steht großes Leid eines Kindes“, so die Landesvorsitzende. „Effektiver Kinderschutz braucht Verlässlichkeit, Kontinuität und Planungssicherheit - und ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe! Es müssen die entsprechenden Grundlagen geschaffen werden, um auch in Zukunft ein gutes, gesundes und sicheres Aufwachsen von Kindern in Schleswig-Holstein zu gewährleisten“, betont Sophia Schiebe.
Gründe für den langfristigen Anstieg der Zahl behördlich festgestellter Kindeswohlgefährdungen könnten - neben einer tatsächlichen Zunahme der Gefährdungsfälle - auch eine höhere Sensibilität und Anzeigebereitschaft der Öffentlichkeit und Behörden beim Thema Kinderschutz sein.
[1] https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/09/PD24_338_225.html