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Kita als Bildungseinrichtung anerkennen - Stellenwert der Kitas?

Zum Gesetzentwurf zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes

Susanne Günther, Landesgeschäftsführerin Der Kinderschutzbund Schleswig-Holstein: „Als Kinderschutzbund können und wollen wir den aktuellen Entwurf des Kitagesetzes keineswegs unkommentiert lassen; es steht zu viel auf dem Spiel. Dieser Gesetzentwurf bildet wider besseren Wissens aller politischen Akteur*innen nicht entsprechend ab, was wir erwarten – bezüglich ganzheitlichem Kinderschutz, echter Inklusion und überzeugender Betreuungs- und Bildungsqualitätssicherung. Das ist nicht 2024 – das ist nicht zeitgemäß!

Eine gute pädagogische Praxis in Kitas kann nur dann realisiert werden, wenn die strukturellen Rahmenbedingungen und die Haltung aller Beteiligten stimmen. Daher müssten die Kinderrechte den Rahmen für die Arbeit in Kitas bilden und als Kernaspekt der pädagogischen Qualität verankert werden.

Dass betreuende Hilfskräfte zukünftig eine Fortbildung im Bereich des Kinderschutzes absolvieren müssen ist gut. Eine entsprechende Fortbildung aber nicht zwingend vor Aufnahme der Tätigkeit zu absolvieren, sondern innerhalb eines Jahres nachholen zu können, ist nicht zu verantworten! 12 Monate, in denen die betreuenden Hilfskräfte nicht basiswissend und handlungssicher sind. Das kann nicht sein! Weiterhin fordern wir als Kinderschutzbund, dass wirklich alle in Kita Tätigen ein Grundverständnis zum Thema Kinderschutz haben müssen. Schließlich wissen wir nie, wem sich ein Kind anvertraut, wenn es z.B. Gewalt erleben musste. Auch hier geht es um Handlungssicherheit.  

Die größten Verlierer des vorliegenden Entwurfes sind Familien mit Kindern mit besonderen Förderbedarfen. Es ist erneut nicht die Chance ergriffen worden, inklusive Strukturen in der Kitalandschaft zu verankern. Im Gesetzentwurf finden sich keinerlei Maßnahmen, die eine wirkliche Umsetzung von Inklusion erst ermöglichen. In einem wirklich inklusiv ausgerichteten Kitasystem würden Kinder auch nicht abgelehnt, das Betreuungsverhältnis beendet oder die Betreuung eingeschränkt werden.

Die Mindestanwesenheit von einer Fachkraft für bis zu 15 Kinder ist keineswegs vereinbar mit anspruchsvoller ernstzunehmender frühkindlicher Bildungsarbeit. Solche Maßnahmen sind unbedingt zeitlich zu befristen, denn Kitas sollten eigentlich weichenstellende Bildungsinstitutionen sein.

Dass sich die Anzahl der Perspektiv-Kitas bei insgesamt 1.800 Kitas auf maximal 50 beschränken soll, ist mehr als unbefriedigend – davon wird kaum ein Kind profitieren. Die grundsätzlich gute Idee dahinter kann so kaum in die Fläche gebracht und gut etabliert werden. Das Programm sollte dementsprechend in Zukunft ausgeweitet werden, um – und das ist wirklich richtig wichtig - unterschiedliche Startchancen der Kinder ernsthaft auszugleichen.“


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