Vertrauenshilfe
Die „Vertrauenshilfe“ ist eine externe und unabhängige Beschwerdestelle für junge Menschen in der stationären Kinder- und Jugendhilfe und deren Familien. Beschwerden gehören zu den zentralen Rechten von Kindern und Jugendlichen und bilden das Fundament der Vertrauenshilfe. Beschwerdeverfahren auf internen und externen Wegen sollen ihren Schutz in Einrichtungen stärken. Das Beratungsangebot richtet sich dabei an den Qualitätskriterien ombudschaftlichen Handelns aus.
Ombudschaft
Mehr als ein Recht auf Beschwerde – Der ombudschaftliche Gedanke in der Kinder- und Jugendhilfe
Angebote der „Vertrauenshilfe“
Unter dem Motto „Mehr als ein Recht auf Beschwerde“ bündelt die „Vertrauenshilfe“ unterschiedliche Angebote für Kinder, Jugendliche, Personensorgeberechtigte und Fachkräfte.
Junge Menschen in ihren Rechten stärken
Junge Menschen werden durch ergänzende Angebote über die Beratung hinaus in ihren Rechten und ihrem Schutz gestärkt. In Workshops setzen sie sich mit dem Thema „Beschwerde“ auseinander und erfahren mehr über ihre Rechte.
Fachkräfte in einer ombudschaftlichen Haltung sensibilisieren
Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe nehmen eine Schlüsselrolle in der Nutzung von Beschwerdeangeboten der Einrichtung ein. Durch Fortbildungen unterstützen wir die Entwicklung einer beschwerdeoffenen Haltung der Fachkräfte und die Auseinandersetzung mit Ombudschaft.
Im Einzelfall beraten
In den Regionen Rendsburg-Eckernförde, Dithmarschen und Flensburg/Kreis Schleswig-Flensburg berät die Vertrauenshilfe junge Menschen und deren Familien im Einzelfall und begleitet sie in ihren Anliegen rund um Fragen der „Hilfen zur Erziehung“, zur Kontaktaufnahme folgt / folgen Sie bitte dem Link Vertrauenshilfe rechts unter "dazugehörige Themen".