Gewalt gegen Kinder
Schutz vor Gewalt gegen Kinder
Der Kinderschutzbund setzt sich dafür ein, dass Kinder und Jugendliche ohne Gewalt aufwachsen und ihr Recht auf gewaltfreie Erziehung konsequent umgesetzt wird.
Kinder und Jugendliche sollen gewaltfrei aufwachsen
Gewalt gegen Kinder
Gewalt hat viele Gesichter: Es gibt körperliche, seelische, sexualisierte und strukturelle Gewalt, Vernachlässigung stellt eine weitere Form von Gewalt dar, Kinder werden Zeugen häuslicher Gewalt und auch Gewalt in Institutionen muss von anderen Formen der Gewalt unterschieden werden. Gewalt gegen Kinder entsteht durch ein Zusammenspiel verschiedener Faktoren. Sie reichen vom gesellschaftlichen Kontext bis hin zu individuellen Umständen, die sich im Lebensbereich von Kindern und Jugendlichen unterschiedlich manifestieren können.
Das Recht auf gewaltfreie Erziehung
Das Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung trat im Jahr 2000 in Kraft und verankerte das Recht auf gewaltfreie Erziehung in § 1631 Abs. 2 BGB.
Außerdem wurde ergänzt, dass Eltern zur gewaltfreien Lösung in Konfliktsituationen unterstützt werden sollen:
„[Angebote zur Förderung der Erziehung] sollen auch Wege aufzeigen, wie Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können“, § 16 Abs. 1 SGB VIII.
Seit dem 1. Januar 2023 gibt es eine Neuformulierung des § 1631 Abs. 2 BGB:
„Das Kind hat ein Recht auf Pflege und Erziehung unter Ausschluss von Gewalt, körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen.“
Der Kinderschutzbund ruft jedes Jahr am 30. April zum Tag der gewaltfreien Erziehung auf. Nach jahrelanger Lobbyarbeit hat der Kinderschutzbund entscheidend dazu beigetragen, das Recht auf gewaltfreie Erziehung zu verwirklichen. Dieser Tag soll daran erinnern, dass die gesamte Gesellschaft die Verantwortung für das gewaltfreie Aufwachsen von Kindern trägt. Zudem soll er Eltern ermutigen, ihr Ziel der gewaltfreien Erziehung besser umzusetzen.
Hilfen für von Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche
Der Kinderschutzbund unterstützt mit Kinderschutz-Zentren und weiteren Fachberatungsstellen bei Vernachlässigung und körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt. Neben der Diagnostik, Beratung und Therapie für betroffene Kinder, Jugendliche und Eltern und präventiven Angeboten leisten Kinderschutz-Zentren und Fachberatungsstellen Fachberatung, Supervision und Fortbildung für Fachkräfte, die im engen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.