Zurück

Schutz und Sicherheit für Kinder in Organisationen und Einrichtungen

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz und Sicherheit in Organisationen und Einrichtungen. Die Erfahrungen haben aber gezeigt, dass dieses Recht nicht immer gewährleistet war. Vielen Organisationen fehlte ein professioneller Handlungsplan, wie zu verfahren sei, wenn persönliche Rechte von Kindern verletzt wurden. Daraus entstand die Forderung nach Schutzkonzepten, die gestärkt wurde durch das Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes 2012.
Das Thema der Schutzkonzepte in Organisationen spielt im Kinderschutz eine zentrale Rolle. Schutzkonzepte sind einheitliche Verfahren, die sicherstellen sollen, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen geachtet werden. Schutzkonzepte sollten überall da selbstverständlich sein, wo Hauptamtliche und Ehrenamtliche mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten. Die Schutzkonzepte sind das Ergebnis eines partizipativen Entwicklungsprozesses mit allen Beteiligten und zeigen deutlich die Haltung der Einrichtung oder des Verbandes.

Fachkräfte für ihr professionelles Handeln stärken

Einrichtungen und Verbände wenden sich an den Landesverband, um ihre Haltung in Sachen Schutzkonzepte weiter zu entwickeln und zu etablieren. Fachkräfte wollen in ihrem professionellen Handeln gestärkt werden, um Unsicherheiten im tagtäglichen Umgang mit den ihnen anvertrauten Kindern aufzulösen. Der Kinderschutzbund Landesverband ist mit seinem Kompetenzzentrum Kinderschutz dabei gerne behilflich.
Es benötigt ausreichende Ressourcen, um Schutzkonzepte und Beratungsstrukturen in Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, stärker zu verankern. Denn diese Schutzkonzepte sind sowohl Hilfe in einer Krise als auch Prävention. Das Kompetenzzentrum Kinderschutz hat entsprechende Angebote für Fachleute im Programm.

Zurück