Fortbildung

K.09: Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

Beschreibung

mit besonderem Augenmerk auf die Geprächsführung mit Eltern

Nach § 8a SGB VIII ist es Aufgabe von Fachkräften in Kitas und der Kinder- und Jugendhilfe, bei der Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung mitzuwirken. Zwei Bereiche zeigen sich im Betreuungsalltag von entscheidender Bedeutung: die Gefährdungseinschätzung und das Elterngespräch. In der Fortbildung werden Grundlagenkenntnisse vermittelt und es gibt Raum für praktische Übungen anhand von eigenen Fallbeispielen.

Ziel der Fortbildung ist es, sicherer im Umgang mit dem Thema Kindeswohlgefährdung zu werden, Handlungsabläufe kennen zu lernen, Risikoeinschätzungen oder kollegiale Beratungen durchzuführen und mit Eltern in die Auseinandersetzung über das Wohl ihres Kindes gehen zu können.
Am zweiten Tag der Fortbildung soll der Fokus auf die Zusammenarbeit mit Eltern in Krisensituationen und die Auseinandersetzung mit Eltern über das Wohl ihres Kindes gelegt werden.

Inhalte

  • Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung
  • Instrumente zur Risikoeinschätzung
  • Handlungsschritte des § 8a SGB VIII
  • Führen von Elterngesprächen in Krisensituationen
  • Fallmanagement (Dokumentation, Datenschutz, Kooperation ASD)

Die Seminarzeiten sind am 05.05.2025 von 9.00 bis 16.00 Uhr und am 06.05.2025 von 9.00 bis 13.00 Uhr.

Referent*in und Zielgruppe

Anne Wittern

Die Fortbildung richtet sich an Fachkräfte in Kitas, der Kindertagespflege und der Kinder- und Jugendhilfe.

Links

Anmeldung

K.09: Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

05.05.2025 09:00 Uhr - 05.05.2025 16:00 Uhr 06.05.2025 09:00 Uhr - 06.05.2025 13:00 Uhr

Der Kinderschutzbund Landesverband Schleswig-Holstein
Sophienblatt 85
24114 Kiel

220,00 € (198,00 €)

Der ermäßigte Beitrag gilt für Mitarbeiter*innen aus Einrichtungen des Kinderschutzbundes.

Die Teilnahmegebühr ist nach § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit.


Diese Information hilft uns dabei, die Bedarfe der Teilnehmenden zu erkennen und die Fortbildung nach Möglichkeit an die Tätigkeitsbereiche anzupassen. Die Angabe ist freiwillig.
Rechnungsadresse
Nur Mitarbeiter*innen einer Einrichtung des Kinderschutzbundes sind rabattberechtigt!

(nach § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit)