Fortbildung

K.14: Beschweren erlaubt ...!

Beschreibung

Beschwerdeverfahren in der stationären Jugendhilfe

Junge Menschen müssen befähigt werden, sich aktiv für ihre eigenen Belange einzusetzen und sich zu beschweren, wenn ihre höchstpersönlichen Rechte verletzt werden. Das Lernen von Beteiligung und Beschwerde ist damit ein Bildungsziel in der Beziehungsarbeit. Für einen aktiven Kinderschutz können Maßnahmen zur Beteiligung und Beschwerde nur zusammen gedacht und entwickelt werden. Mit dieser Fortbildung nehmen wir Beschwerdeverfahren in den Fokus und arbeiten mit Ihnen an einer lebendigen Beschwerdepraxis im Betreuungsalltag Ihrer Einrichtung. Dabei wollen wir die neuen Regelungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes in den Blick nehmen und die Einbindung externer Wege der Beschwerde betrachten.

Anhand von Empfehlungen zur Implementierung von Beschwerdeverfahren in der Kinder- und Jugendhilfe entwickeln wir konkrete Ideen, die Sie in Ihrer Einrichtung weiterführen können. Auf der Basis Ihrer praktischen Erfahrungen reflektieren wir bestehende Verfahren und tauschen uns über die damit gemachten Erfahrungen aus.

Inhalte

  • Was ist unser Verständnis von Beschwerde?
  • Welche Zugänge schaffen wir zum Beschwerdeverfahren?
  • Wie beteiligen wir Mitarbeiter*innen, Kinder und Jugendliche?
  • Wo liegen Stolpersteine und Hindernisse bei der Implementierung?

Referent*in und Zielgruppe

Michaela Beersiek

Die Fortbildung richtet sich an Fachkräfte in der stationären Kinder- und Jugendhilfe.

Links

Anmeldung

K.14: Beschweren erlaubt ...!

16.06.2025 09:00 Uhr - 16.06.2025 16:00 Uhr

Der Kinderschutzbund Landesverband Schleswig-Holstein
Sophienblatt 85
24114 Kiel

0,00 €

Die Teilnahmegebühr ist nach § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit.


Diese Information hilft uns dabei, die Bedarfe der Teilnehmenden zu erkennen und die Fortbildung nach Möglichkeit an die Tätigkeitsbereiche anzupassen. Die Angabe ist freiwillig.
Rechnungsadresse
Nur Mitarbeiter*innen einer Einrichtung des Kinderschutzbundes sind rabattberechtigt!

(nach § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit)