Fortbildung

K.19: Elterngespräche im Kontext von Kindeswohlgefährdung

Beschreibung

Dieses Seminar richtet sich an alle Fachkräfte, die gemäß dem Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII und § 4 KKG aufgefordert sind, bei einer Kindeswohlgefährdung im Rahmen einer Risikoeinschätzung auch die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten mit einzubeziehen. Die Aufgabe für die Fachkräfte besteht darin, die Eltern mit den wahrgenommenen kindeswohlgefährdenden Anzeichen zu konfrontieren und über eine Veränderung der Situation im Sinne der Kinder zu sprechen. Diese Gespräche stellen für Fachkräfte oft eine große Herausforderung dar.

Die Zielsetzung der Fortbildung ist es:

  • Fachkräfte für diese Herausforderung zu stärken und Unsicherheiten abzubauen
  • Elterngespräche zur Abklärung einer möglichen Kindeswohlgefährdung zu führen.

Ein kleiner theoretischer Teil setzt sich mit dem gesetzlichen Rahmen zur Abklärung von Kindeswohlgefährdungen auseinander. Der Fokus dieser Fortbildung soll auf praktischen Inhalten liegen, welche die Teilnehmenden befähigen, die Eltern von der Risikoeinschätzung an in eine kritische Auseinandersetzung über das Wohl ihrer Kinder mit einzubeziehen.

Referent*in und Zielgruppe

Ákos Lisius

Die Fortbildung richtet sich an Fachkräfte in Kitas und der Kinder- und Jugendhilfe mit Kenntnissen im Kontext von § 8a SGB VIII bzw. § 4 KKG.

Links

Anmeldung

K.19: Elterngespräche im Kontext von Kindeswohlgefährdung

18.09.2025 09:00 Uhr - 18.09.2025 16:00 Uhr 19.09.2025 09:00 Uhr - 19.09.2025 13:00 Uhr

Kinderschutz-Zentrum Lübeck
Ziegelstraße 2
23556 Lübeck

220,00 € (198,00 €)

Der ermäßigte Beitrag gilt für Mitarbeiter*innen aus Einrichtungen des Kinderschutzbundes.

Die Teilnahmegebühr ist nach § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit.


Diese Information hilft uns dabei, die Bedarfe der Teilnehmenden zu erkennen und die Fortbildung nach Möglichkeit an die Tätigkeitsbereiche anzupassen. Die Angabe ist freiwillig.
Rechnungsadresse
Nur Mitarbeiter*innen einer Einrichtung des Kinderschutzbundes sind rabattberechtigt!

(nach § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit)