Fortbildung

TiK-SH - Traumapädagogik in der frühen Kindheit

Beschreibung

9-tägige Fortbildung für Fachkräfte aus Kindertagesstätten, Kindertagespflege und Familienzentren

Die neuntägige Fortbildung  will die Teilnehmer*innen befähigen, sowohl eine persönliche und fachliche Sicherheit im Umgang mit hochbelasteten und traumatisierten Kindern zu entwickeln, als auch eine traumasensible Haltung in Ihren Kita-Teams nachhaltig zu implementieren.

Die Fortbildung bietet ein Lernen auf mehreren Ebenen an:
▪ Ich lerne für mich persönlich und fachlich, wie ich Kinder unterstützen kann.
▪ Ich erlerne die Beachtung von Selbstfürsorge im Zusammenhang meiner Arbeit mit hochbelasteten und traumatisierten Kindern.
▪ Ich erlerne, wie ich mein Team oder einzelne KollegInnen unterstützen kann und meine Erkenntnisse aus der Traumapädagogik mit meinem Team teilen und zur fachlichen Weiterentwicklung der Einrichtung beitragen kann.

Voraussetzung dafür ist die Bereitschaft, traumapädagogisches Wissen in die eigene Handlungskompetenz zu integrieren. Persönliche Sicherheit in der Begegnung mit traumatischen Belastungen zu entwickeln, bedarf eines sensiblen Blickes auf sich selbst. Somit sind Selbsterfahrungsprozesse unerlässlich und Selbstreflexion ist daher ein wichtiger Bestandteil dieser Fortbildung.

Inhalte

Die Inhalte entnehmen Sie bitte dem Flyer.

Referent*in und Zielgruppe

Tanja Bockelmann, TiK-SH Regionalstelle Kreis Segeberg
Manuela Brocks, TiK-SH Regionalstelle Lübeck

Die Fortbildung richtet sich ausschließlich an Fachkräfte aus Kindertagesstätten, Kindertagespflege und Familienzentren.

 

Links

Anmeldung

TiK-SH - Traumapädagogik in der frühen Kindheit

10.09.2025 09:00 Uhr - 12.09.2025 16:00 Uhr 15.10.2025 09:00 Uhr - 17.10.2025 16:00 Uhr 20.11.2025 09:00 Uhr - 21.11.2025 16:00 Uhr 05.12.2025 09:00 Uhr - 05.12.2025 16:00 Uhr

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0,00 €

Die Teilnahmegebühr ist nach § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit.


Diese Information hilft uns dabei, die Bedarfe der Teilnehmenden zu erkennen und die Fortbildung nach Möglichkeit an die Tätigkeitsbereiche anzupassen. Die Angabe ist freiwillig.
Rechnungsadresse
Nur Mitarbeiter*innen einer Einrichtung des Kinderschutzbundes sind rabattberechtigt!

(nach § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit)