Fortbildung

Schutzkonzepte in pädagogischen Institutionen

Beschreibung

Sensibilisierung für die nachhaltige und partizipative Entwicklung von Schutzkonzepten

In allen Bereichen, in denen Erwachsene Verantwortung für Kinder und Jugendliche übernehmen, ist es sinnvoll ein Schutzkonzept zu etablieren oder ist sogar entsprechend verpflichtend.

Ein Schutzkonzept dient der Stärkung der Rechte und des Schutzes von Kindern und Jugendlichen und erhöht die Handlungssicherheit der Fachkräfte.

Für die Arbeit an einem gemeinsamen Schutzkonzept ist die Auseinandersetzung mit Macht in pädagogischen Institutionen und Machtasymmetrien, Machtmissbrauch bis hin zu Grenzverletzungen und Übergriffen notwendig. Ebenso werden im Laufe der Fortbildung verschiedene Gewaltformen vorgestellt aber auch Ansätze, wie eine grenzachtende Haltung und Kultur in Institutionen entwickelt werden kann. Es wird Wissen vermittelt, wie Schutzkonzepte partizipativ und kinderrechtebasiert gestalten werden können, um die Rechte der Kinder und Jugendlichen zu stärken und den Schutz vor allen Formen von Gewalt zu erhöhen.

 

Inhalte

  • Rechtliche Rahmenbedingungen und kinderrechtliche Aspekte

  • Einführung in die Schlüsselprozesse von Schutzkonzepten

  • Sensibilisierung für Machtasymmetrien und Machtmissbrauch in Institutionen

  • Wissen über Gewaltformen, Grenzverletzungen und Übergriffe

  • Kultur der Achtsamkeit und die Umsetzung dieser in Teams

  • Partizipative Ansätze zur Entwicklung von Schutzkonzepten

 

Referent*in und Zielgruppe

Dorothea Pahl

Die Fortbildung richtet sich an Trägerverantwortliche und Leitungskräfte in pädagogischen Institutionen.

 

Links

Anmeldung

Schutzkonzepte in pädagogischen Institutionen

30.09.2025 09:00 Uhr - 30.09.2025 16:00 Uhr

Der Kinderschutzbund Landesverband Schleswig-Holstein
Sophienblatt 85
24114 Kiel

145,00 € (130,50 €)

Der ermäßigte Beitrag gilt für Mitarbeiter*innen aus Einrichtungen des Kinderschutzbundes.

Die Teilnahmegebühr ist nach § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit.


Diese Information hilft uns dabei, die Bedarfe der Teilnehmenden zu erkennen und die Fortbildung nach Möglichkeit an die Tätigkeitsbereiche anzupassen. Die Angabe ist freiwillig.
Rechnungsadresse
Nur Mitarbeiter*innen einer Einrichtung des Kinderschutzbundes sind rabattberechtigt!

(nach § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit)