Fortbildung - F 11

Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

Beschreibung

für Fachkräfte mit Erfahrung in Kinderschutzfällen

Zielgruppe für diese Aufbaufortbildung sind Fachkräfte, die bereits über Grundlagenwissen zum „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ verfügen sowie praktische Erfahrung zum Thema mitbringen. Ihnen soll neben einem fachlichen Input auch die Möglichkeit gegeben werden, sich intensiver zu den Aspekten im Kontext einer Kindeswohlgefährdung auszutauschen.
Insbesondere jene Fachkräfte, welche regelmäßig mit Gefährdungsfaktoren in teils intensiviertem Maße konfrontiert sind, benötigen in der ihnen begegnenden Komplexität von Gefährdungslagen gezieltes Fachwissen sowie Orientierung und Handlungssicherheit.

Neben der Betrachtung der komplexen Facetten von Gefährdungslagen sowie einer ausdifferenzierten Risikoeinschätzung werden Fallbeispiele aus der eigenen beruflichen Praxis bearbeitet. Zudem wird die Bedeutung der Arbeit mit den relevanten Akteuren aus den Familien und auch der in Netzwerken beteiligten Fachkräfte näher beleuchtet.

Inhalte

  • Vertiefung von Grundlagenwissen im Kinderschutz
  • Umgang mit der Komplexität von Kinderschutzfällen
  • Risiko- und Gefährdungseinschätzung
  • Fallmanagement und Netzwerkarbeit
  • Funktionsübergreifender Fachkräfteaustausch
  • Arbeit an Praxisbeispielen

Referent*in und Zielgruppe

Marc Ruddies

Die Fortbildung richtet sich an Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe und in Kitas.

Links

Anmeldung

Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

29.06.2026 08:00 Uhr - 29.06.2026 15:00 Uhr

Der Kinderschutzbund Landesverband Schleswig-Holstein
Sophienblatt 85
24114 Kiel

150,00 € (135,00 €)

Der ermäßigte Beitrag gilt für Mitarbeiter*innen aus Einrichtungen des Kinderschutzbundes.

Die Teilnahmegebühr ist nach § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit.


Diese Information hilft uns dabei, die Bedarfe der Teilnehmenden zu erkennen und die Fortbildung nach Möglichkeit an die Tätigkeitsbereiche anzupassen. Die Angabe ist freiwillig.
Rechnungsadresse
Nur Mitarbeiter*innen einer Einrichtung des Kinderschutzbundes sind rabattberechtigt!

(nach § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit)