Fortbildung - F 16

Elterngespräche im Kontext von Kindeswohlgefährdung

Beschreibung

Diese Fortbildung richtet sich an alle Fachkräfte, die gemäß dem Schutzauftrag

nach § 8a SGB VIII und § 4 KKG aufgefordert sind, bei einer Kindeswohlgefährdung im Rahmen einer Risikoeinschätzung auch die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten mit einzubeziehen. Die Aufgabe für die Fachkräfte besteht darin, die Eltern mit den wahrgenommenen kindeswohlgefährdenden Anzeichen zu konfrontieren und über eine Veränderung der Situation im Sinne der Kinder zu sprechen. Diese Gespräche stellen für Fachkräfte oft eine große Herausforderung dar.

Die Zielsetzung der Fortbildung ist es:

  • Fachkräfte für diese Herausforderung zu stärken und Unsicherheiten abzubauen
  • Elterngespräche zur Abklärung einer möglichen Kindeswohlgefährdung zu führen

Ein kleiner theoretischer Teil setzt sich mit dem gesetzlichen Rahmen zur Abklärung von Kindeswohlgefährdungen auseinander.

Der Fokus dieser Fortbildung soll auf praktischen Inhalten liegen, welche die Teilnehmenden befähigen, die Eltern von der Risikoeinschätzung an in eine kritische Auseinandersetzung über das Wohl ihrer Kinder mit einzubeziehen.

Referent*in und Zielgruppe

Ákos Lisius

Die Fortbildung richtet sich an Fachkräfte in Kitas und der Kinder- und Jugendhilfe mit Kenntnissen im Kontext von § 8a SGB VIII bzw. § 4 KKG.

Links

Anmeldung

Elterngespräche im Kontext von Kindeswohlgefährdung

16.09.2026 08:00 Uhr - 16.09.2026 15:00 Uhr 17.09.2026 08:00 Uhr - 17.09.2026 12:00 Uhr

Der Kinderschutzbund Landesverband Schleswig-Holstein
Sophienblatt 85
24114 Kiel

235,00 € (211,50 €)

Der ermäßigte Beitrag gilt für Mitarbeiter*innen aus Einrichtungen des Kinderschutzbundes.

Die Teilnahmegebühr ist nach § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit.


Diese Information hilft uns dabei, die Bedarfe der Teilnehmenden zu erkennen und die Fortbildung nach Möglichkeit an die Tätigkeitsbereiche anzupassen. Die Angabe ist freiwillig.
Rechnungsadresse
Nur Mitarbeiter*innen einer Einrichtung des Kinderschutzbundes sind rabattberechtigt!

(nach § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit)