Fortbildung

Sensibilisierung für Kinderschutz in Kindertageseinrichtungen

Beschreibung

Fortbildung für Betreuende Hilfskräfte nach § 28 (Abs. 7) KitaG

Die dreitägige Fortbildung hat das Ziel, für Betreuende Hilfskräfte in Kitas eine erste Grundsensibilisierung zu relevanten Themen des Kinderschutzes innerhalb des Arbeitskontextes anzuregen sowie elementares Basiswissen zu vermitteln.

Mittels ausgewählter Methoden wird eine erste selbstreflexive Auseinandersetzung für macht- und grenzsensible Interaktionen im Betreuungssetting mit Kindern angeregt.
Die Vermittlung von Inhalten erfolgt anhand einschlägiger Praxisbeispiele aus dem Alltag der Elementar- und Krippenpädagogik. Es sind methodischen Anteile für die biografischen Selbstreflexion vorgesehen. Am zweiten Tag wird eine kleine, von den Teilnehmenden zu bearbeitende Aufgabe zur Reflexion in ihrer Praxis eingeführt.
Im zeitlichen Abstand von etwa vier Wochen findet Tag 3) der Fortbildung statt. Dieser beinhaltet unter anderem die Reflexion zur der in Teil 1 gestellten Praxisaufgabe.

Im Rahmen der Fortbildung soll ein möglichst niedrigschwelliger Zugang zu den Themen ermöglicht werden. Die Inhalte werden auf einem elementaren Niveau vermittelt und setzen keinerlei Vorwissen in den Themenbereichen voraus.

Inhalte

Teil I (Tag 1 und Tag 2)

  • Basiswissen zu Kinderrechten (Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte) und Aspekte der Umsetzung im pädagogischen Alltag von Kitas
  • Elementares Wissen über das Spektrum von Grenzverletzungen, Übergriffe und Gewaltformen
  • Basissensibilisierung für Fragen von Grenzen und professioneller Nähe und Distanz in Interaktionen mit Kindern im Betreuungsalltag
  • Basissensibilisierung für Machtasymmetrien und Machtmissbrauch in pädagogischen Einrichtungen
  • Elementare Informationen zum institutionellen Schutzkonzept nach §45 Abs.2 Nr.4 SGB VIII)
  • Einführung einer Praxisaufgabe zur Bearbeitung


Teil II (Tag 3)

  • Praxisreflexionen zur der in Teil 1 gestellten Praxisaufgabe
  • Elementares Basiswissen über den Schutzauftrag von Kitas nach § 8a SGB VIII
  • Grober Überblick über Handlungsabläufe, Mitwirkungsflicht und Aufgaben von Fachkräften im § 8a -Verfahren
  • Sensibilisierung für Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung und Klärung der Rolle und Aufgaben als betreuende Hilfskraft

 

Der Kinderschutzbund LV SH weist darauf hin, dass die Inhalte der Fortbildung einen Überblick sowie eine erste Grundsensibilisierung zu den in der der obigen Ausschreibung beschriebenen Themen im Kinderschutz darstellen. Die Fortbildung entbindet nicht davon, die als betreuende Hilfskraft in der Einrichtung beschäftigte Person in das bestehende Schutzkonzept einzubeziehen und einzuweisen bzw. das Einrichtungsspezifische Schutzkonzept entsprechend anzupassen.
Das Nachholen von Fehltagen ist nicht möglich. Die Teilnehmenden erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach vollständiger Anwesenheit an allen drei Fortbildungstagen.

Referent*in und Zielgruppe

Zielgruppe: Betreuende Hilfskräfte in Kitas nach § 28 (Abs. 7) KitaG

Referentinnen: Gesche Frenzel, Dorothea Pahl, Anne Wittern

Links

Anmeldung

Sensibilisierung für Kinderschutz in Kindertageseinrichtungen

20.09.2026 08:00 Uhr - 20.09.2026 14:30 Uhr 21.09.2026 08:00 Uhr - 21.09.2026 14:30 Uhr 29.10.2026 08:00 Uhr - 29.10.2026 14:30 Uhr

DKSB Landesverband Schleswig-Holstein
Sophienblatt 85
24114 Kiel

68,00 €

Die Teilnahmegebühr ist nach § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit.


Diese Information hilft uns dabei, die Bedarfe der Teilnehmenden zu erkennen und die Fortbildung nach Möglichkeit an die Tätigkeitsbereiche anzupassen. Die Angabe ist freiwillig.
Rechnungsadresse
Nur Mitarbeiter*innen einer Einrichtung des Kinderschutzbundes sind rabattberechtigt!

(nach § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit)