Fortbildung - F 01

Inklusiver Kinderschutz

Kinder und Jugendliche mit Unterstützungsbedarf sind besonders verletzlich und haben ein höheres Risiko, von verschiedenen Formen von Gewalt betroffen zu sein. Mit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes 2021 sind Fachkräfte explizit aufgefordert, bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung die besonderen Schutzbedürfnisse der jungen Menschen zu berücksichtigen. Diese Fortbildung fokussiert zentrale Fragen des inklusiven Kinderschutzes. Es geht um das Erkennen von Anzeichen einer Kindes-wohlgefährdung und um Handlungsschritte nach § 8a SGB VIII bei Verdacht auf eine solche. Im Fokus stehen dabei besondere Risiken und Schutzbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit Unterstützungsbedarf. Neben einem Input zu Gewalterfahrungen der Zielgruppe wird ein Instrument zur Einschätzung der Gefährdung vorgestellt. Weiterhin werden Möglichkeiten der Einbindung von Eltern und jungen Menschen in Schutzprozesse sowie deren Herausforderungen und Chancen beleuchtet.

Ziel

Fachkräfte in Kitas, in der Kinder- und Jugendhilfe und in der Eingliederungshilfe

Inhalte

  • Informationen zu Gewalterfahrungen und besonderen Schutzbedürfnissen der Zielgruppe
  • Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung mit inklusiver Perspektive
  • Rechtliche Grundlagen und Handlungsschritte des § 8a SGB VIII
  • Instrument zur Risikoeinschätzung

Referent*in und Zielgruppe

Julia de Juan und Sarah Westermann

Links

Anmeldung

Inklusiver Kinderschutz

20.01.2027 08:00 Uhr - 20.01.2027 11:30 Uhr 21.01.2027 08:00 Uhr - 21.01.2027 11:30 Uhr

Digital

155,00 € (139,50 €)

Der ermäßigte Beitrag gilt für Mitarbeiter*innen aus Einrichtungen des Kinderschutzbundes.

Die Teilnahmegebühr ist nach § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit.


Diese Information hilft uns dabei, die Bedarfe der Teilnehmenden zu erkennen und die Fortbildung nach Möglichkeit an die Tätigkeitsbereiche anzupassen. Die Angabe ist freiwillig.
Rechnungsadresse
Nur Mitarbeiter*innen einer Einrichtung des Kinderschutzbundes sind rabattberechtigt!

(nach § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit)