Beschweren erlaubt ...!
Beschwerdeverfahren in der stationären Jugendhilfe
Junge Menschen müssen befähigt werden, sich aktiv für ihre eigenen Belange einzusetzen und sich zu beschweren, wenn ihre höchstpersönlichen Rechte verletzt werden. Das Lernen von Beteiligung und Beschwerde ist damit ein Bildungsziel in der Beziehungsarbeit. Für einen aktiven Kinderschutz können Maßnahmen zur Beteiligung und Beschwerde nur zusammen gedacht und entwickelt werden. Mit dieser Fortbildung werden Beschwerdeverfahren in den Fokus genommen und es wird an einer lebendigen Beschwerdepraxis im Betreuungsalltag der Einrichtung gearbeitet. Dabei werden auch die gesetzlichen Regelungen in den Blick genommen und die Einbindung externer Wege der Beschwerde betrachtet.
Anhand von Empfehlungen zur Implementierung von Beschwerdeverfahren in der Kinder- und Jugendhilfe werden konkrete Ideen entwickelt, die in der Einrichtung weitergeführt werden können. Auf der Basis praktischer Erfahrungen werden bestehende Verfahren reflektiert und ein gemeinsamer Austausch ermöglicht.
Ziel
Fachkräfte der stationären Kinder- und Jugendhilfe
Inhalte
• Was ist das Verständnis von Beschwerde?
• Welche Zugänge werden zum Beschwerdeverfahren geschaffen?
• Wie werden Mitarbeiter*innen, Kinder und Jugendliche beteiligt?
• Wo liegen Stolpersteine und Hindernisse bei der Implementierung?
Referent*in und Zielgruppe
Michaela Beersiek
Links
Anmeldung
24.05.2027 08:00 Uhr - 24.05.2027 15:00 Uhr
Der Kinderschutzbund LV SH
Sophienblatt 85
24114 Kiel
0,00 €
Die Teilnahmegebühr ist nach § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Nur Mitarbeiter*innen einer Einrichtung des Kinderschutzbundes sind rabattberechtigt!
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Nur Mitarbeiter*innen einer Einrichtung der TiK-SH Region Ost
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