Fortbildung - F 04

Kinderschutz in der Schule

(mehr) Handlungssicherheit bei Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung

Schulen spielen neben Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe eine sehr wichtige Rolle bei der Umsetzung des Schutzauftrages bei Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung. Bei Anzeichen von Gewalt oder Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen ist es Aufgabe von Lehrkräften, entsprechend tätig zu werden. Hierbei geht es insbesondere um die Einschätzung einer möglichen Gefährdung und das aufsuchende Gespräch mit den Eltern und dem betroffenen Kind oder dem/der Jugendlichen. Zur Unterstützung in diesem Prozess ist im Bundeskinderschutzgesetz der Anspruch auf Fachberatung für Lehrkräfte durch eine insoweit erfahrene Fachkraft gemäß § 8b SGB VIII formuliert.

Die Fortbildung vermittelt praxisorientiert Grundlagen zum Thema Kindeswohlgefährdung und Verfahrensabläufe im Verdachtsfall, um die Handlungsfähigkeit und -sicherheit in Schulen zu befördern.

Ziel

Die Fortbildung richtet sich an Fach- und Lehrkräfte in weiterführenden Schulen.

Inhalte

  • Anzeichen und Formen von psychischer, physischer und sexueller Gewalt
  • Verfahrensablauf bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
  • Gefährdungseinschätzung und Fachberatung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft
  • Gesprächsführung mit Eltern und Kindern
  • Einbeziehung des Jugendamtes

Referent*in und Zielgruppe

Mathias Pliesch

Links

Anmeldung

Kinderschutz in der Schule

22.02.2027 08:00 Uhr - 22.02.2027 15:00 Uhr

Kinderschutz-Zentrum Lübeck
Ziegelstraße 2
23556 Lübeck

155,00 € (139,50 €)

Der ermäßigte Beitrag gilt für Mitarbeiter*innen aus Einrichtungen des Kinderschutzbundes.

Die Teilnahmegebühr ist nach § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit.


Diese Information hilft uns dabei, die Bedarfe der Teilnehmenden zu erkennen und die Fortbildung nach Möglichkeit an die Tätigkeitsbereiche anzupassen. Die Angabe ist freiwillig.
Rechnungsadresse
Nur Mitarbeiter*innen einer Einrichtung des Kinderschutzbundes sind rabattberechtigt!

(nach § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit)