Die Kindergrundsicherung im Detail
Die derzeit existierenden familienbezogenen Leistungen sind für Betroffene schwer zu durchschauen und erreichen sie oft nicht. Das Problem der Kinderarmut lässt sich nachhaltig weder über eine geringfügige Anhebung des Kindergeldes noch über die Ausweitung des Kinderzuschlags oder eine Erhöhung der Regelsätze in der Grundsicherung zügig, zielgerichtet und befriedigend lösen.
Daher fordert der Kinderschutzbund seit vielen Jahren, unter anderem als Mitglied des Bündnisses Kindergrundsicherung, die Einführung einer einfach handhabbaren und unbürokratischen Kindergrundsicherung.
Das Prinzip der Kindergrundsicherung ist einfach und wirksam: Alle pauschal bemessenen Leistungen werden zu einer einzigen zusammengefasst und für alle Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr gewährt. Der Betrag orientiert sich am verfassungsrechtlich notwendigen kindlichen Existenzminimum sowie einem Betrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (aktuell insgesamt 695 Euro). Die Geldleistung wird je nach Höhe des Elterneinkommens gemindert und bei gut und besser verdienenden Eltern bis auf 300 € abgeschmolzen. So profitieren insbesondere Familien mit geringem und mittlerem Einkommen spürbar. Die Kindergrundsicherung ist sozial gerecht, da einkommensabhängig.