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Integrations- und Teilhabegesetz: Kita und Schule konsequent mitdenken

TiK-SH-Maßnahmenträger fordern, traumapädagogische Unterstützung langfristig abzusichern

Zur Ankündigung, dass ein neues Integrations- und Teilhabegesetz für Schleswig-Holstein erarbeitet werden soll, erklären die drei Maßnahmenträger von TiK-SH Kita und TiK-SH Schule – Kinderschutzbund Landesverband Schleswig-Holstein e. V., Wendepunkt e. V. und IBAF-Institut für berufliche Aus- und Fortbildung gGmbH – gemeinsam:

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass mit der Novellierung des Integrations- und Teilhabegesetzes ein klares Signal für mehr Teilhabe und Chancengerechtigkeit gesetzt werden soll, insbesondere durch den angekündigten Fokus auf den gleichberechtigten Zugang zu Bildung und auf die Versorgung traumatisierter Geflüchteter. Schleswig-Holstein hat mit TiK-SH Traumapädagogik in Kitas und Familienzentren sowie TiK-SH Traumapädagogik in Grundschulen und Förderzentren bereits vor Jahren in ganz Deutschland beispielhafte Angebote für ein gutes und sicheres Aufwachsen hochbelasteter und traumatisierter Kinder geschaffen. TiK-SH stärkt die Regelsysteme Kita und Schule, qualifiziert Fachkräfte und Lehrkräfte durch Beratung, Fortbildung und Supervision und schafft so sichere Orte für Kinder mit Hochbelastungen und Traumatisierungen. Im Kitabereich feiert dieses unverzichtbare Angebot in diesem Jahr bereits zehnjähriges Jubiläum. Dabei kommt TiK-SH nicht nur Kindern mit Fluchterfahrung zugute, sondern allen belasteten Kindern, die u.a. von Gewalterfahrungen, Vernachlässigung, dem Verlust von Bindungspersonen oder chronischen Stresserfahrungen betroffen sind. Da wir direkt in den Regelsystemen Kita und Schule ansetzen, erreichen wir potentiell alle Kinder in Schleswig-Holstein. Wer früh unterstützt und stärkt, spart auf lange Sicht erhebliche Kosten im Hilfesystem. Traumapädagogische Kompetenz in Kita und Schule stabilisiert die einzelnen Kinder – und damit die gesamte Kitagruppe und Schulklasse. Das ist ein unverzichtbarer Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit im Bildungssystem. Wir appellieren daher nachdrücklich an die regierungstragenden Fraktionen von CDU und Grünen, bei der Erarbeitung des konkreten Gesetzentwurfs die Regelsysteme Kita und Schule konsequent mitzudenken und die notwendigen traumapädagogischen Unterstützungsleistungen durch TiK-SH im neuen Gesetz langfristig zu verankern und zu sichern.“

Hintergrund:

TiK-SH Traumapädagogik in Kitas und Familienzentren wird seit 2016 durch das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein gefördert und finanziert. TiK-SH Traumapädagogik in Grundschulen und Förderzentren wird seit 2023 durch das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein gefördert und finanziert. Kitas, Familienzentren und Mitarbeitende der Kindertagespflege sowie Grundschulen und Förderzentren erhalten landesweit umfassende Unterstützung, Begleitung und Qualifizierung zur Steigerung der Handlungssicherheit im Umgang mit hochbelasteten und traumatisierten Kindern durch das jeweils für sie zuständige Angebot.

Weitere Infos zu TiK-SH: https://tik-sh.de/

 


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