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Kinderschutzbund: Beteiligung darf nicht optional sein!

Jugendrat und Landesvorstand fordern endlich echte Beteiligung

Zur heutigen Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss bekräftigen der Kinderschutzbund Landesverband Schleswig-Holstein und sein Jugendrat ihre gemeinsame Forderung: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen muss verbindlich und strukturell verankert werden.

„Mit der Ratifikation der UN-Kinderrechtskonvention hat sich Deutschland völkerrechtlich verpflichtet. Daran muss sich auch die Landesverfassung messen lassen. Die Meinung von Kindern und Jugendlichen muss inhaltlich gewürdigt werden – und nicht bloß prozedural ‘einbezogen‘. Daher fordern wir, statt ‘einbeziehen' die Formulierung ‘berücksichtigen' aufzunehmen, wie es Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention vorgibt“, sagt Dr. Eberhard Schmidt-Elsaeßer, Mitglied des geschäftsführenden Vorstands.

Den direkten Blick von Kindern und Jugendlichen bringt der Jugendrat des Kinderschutzbundes in der Anhörung ein: „Im Gesetzentwurf steht, dass Kinder und Jugendliche ‚in angemessener Weise zu beteiligen‘ sind. Dieses Wort schafft einen großen Spielraum, weil immer subjektiv ausgelegt wird, was als angemessen gilt. In der Praxis entscheiden Erwachsene, wie viel Beteiligung sie zulassen. Beteiligung darf aber nicht davon abhängen, ob unsere Meinung gerade ins Konzept passt. Wir brauchen feste Beteiligungsstrukturen, die eingehalten werden“, so Luisa Galli, stellvertretend für den Jugendrat.

Laut Entwurf soll zukünftig ein eigenes Gesetz die Beteiligung im Detail regeln. „Dieses Beteiligungsgesetz muss verbindliche Strukturen schaffen. Auf allen Ebenen, für jedes einzelne Kind und für Kinder als Gruppe. Beteiligung muss frühzeitig stattfinden und nachvollziehbar sein. Sonst bleibt die Verfassungsänderung ein leeres Versprechen", betont Dr. Eberhard Schmidt-Elsaeßer.

Der Jugendrat mahnt an, dass eben dieses Beteiligungsgesetz unter echter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen entstehen sollte: „Es reicht nicht, Beteiligung in der Verfassung zu verankern, wenn das konkrete Gesetz dann wieder ohne uns gemacht wird“, ordnet Luisa Galli ein.


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