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Demokratie fördern - Beteiligungsrechte nicht berühren!

Zu dem vom Gemeindetag vorgeschlagenen Sparkurs bezüglich § 47f GO

Irene Johns, Landesvorsitzende Der Kinderschutzbund Schleswig-Holstein, zur vom Gemeindetag vorgeschlagenen Streichung bezüglich § 47f der Gemeindeordnung zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

„Sich beteiligen und demokratische Prozesse mitgestalten: Was für Erwachsene selbstverständlich ist, soll Kindern und Jugendlichen genommen werden! Dieser Sparkurs, von dem die Beteiligung von Kindern- und Jugendlichen betroffen wären, verurteilt der Kinderschutzbund Landesverband Schleswig-Holstein aufs Schärfste. Dies wäre ein fatales Signal an Kinder und Jugendliche und widerspräche den Grundsätzen der UN-Kinderrechtskonvention; gemäß Artikel 12 haben Kinder das Recht, bei allen sie berührenden Angelegenheiten beteiligt zu werden und ihre Meinung frei zu äußern.

In einer Zeit, in der immer mehr Menschen an unserer Demokratie zweifeln und das Vertrauen in politische Institutionen schwindet, sind Maßnahmen zur Demokratieförderung wichtiger denn je. Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche sind ein wesentlicher Bestandteil, um das demokratische Bewusstsein zu stärken und zukünftige Generationen aktiv in den demokratischen Prozess einzubinden. Der Streichungsvorschlag bewirkt exakt das Gegenteil - und schließt das Engagement junger Menschen aus.

Dass das Recht auf Beteiligung seit Jahren in der Gemeindeordnung festgeschrieben ist, ist richtig - daran darf niemand rütteln. Statt Streichungen brauchen wir eine Stärkung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen. Um eine zukunftsfähige und demokratische Gesellschaft zu fördern, in der im Sinne der sozialen Teilhabe die Stimmen ALLER gehört und respektiert werden.“


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