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Häusliche Gewalt: Kinder immer mitbetroffen und belastet

Schutz- und Hilfeangebote strukturell absichern

Sophia Schiebe, Landesvorsitzende Kinderschutzbund Schleswig-Holstein, äußert sich zur ersten Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zum besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt und bei Nachstellungen durch den Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und weitere Änderungen des Landesverwaltungsgesetzes:

„Es ist unverzichtbar, bei jedem Fall von häuslicher Gewalt im Blick zu behalten, ob Kinder betroffen oder mitbetroffen sind. Das Miterleben von häuslicher Gewalt dringt tief in die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ein und hinterlässt zum Teil folgenschwere Spuren. Bei häuslicher Gewalt sind immer auch die Kinder die Leidtragenden. Daher begrüßt der Kinderschutzbund, dass zukünftig die sogenannte ´201a-Beratung´ in dem Sinne ausgeweitet wird, dass – sofern minderjährige Kinder im Haushalt leben – Kontaktdaten nun auch an hochspezialisierte Beratungsstellen bzw. Facheinrichtungen für Kinder übermittelt werden, damit diese ein pro-aktives Beratungsangebot unterbreiten können. Denn Kinder sind auch Opfer; sie brauchen eine andere Unterstützung als die gefährdete erwachsene Person. Sie brauchen hochfachliche, auf ihr Alter spezialisierte Hilfe. Sie brauchen Begleitung und die unbedingte Berücksichtigung ihrer besonderen Belange!“

Der Kinderschutzbund fordert, dass die entsprechenden Facheinrichtungen, wie beispielsweise die Kinderschutz-Zentren im Land, selbstverständlich auch über entsprechende Ressourcen verfügen müssen, um ein entsprechendes Angebot umsetzen zu können. „Dass praktisch zeitgleich zur ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs Mittel aus dem ResOG für Hilfen für Kinder bei häuslicher Gewalt wegzufallen drohen, lässt uns als Kinderschutzbund hochirritiert zurück“, ordnet Sophia Schiebe ein. Fachberatungsstellen bräuchten eine verlässliche Perspektive, um ihre unverzichtbaren Angebote für Kinder und Jugendliche, die Gewalt ausgesetzt sind, umzusetzen. Gewaltschutz müsse strukturell abgesichert werden. „Es muss überall in Schleswig-Holstein Hilfen und Unterstützungsleistungen geben, die sich ganz direkt an den Bedarfen von Kindern ausrichten, die durch häusliche Gewalt direkt oder indirekt geschädigt sind“, fordert Sophia Schiebe abschließend.

 

 


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