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Kein Kind darf von der Beschulung ausgeschlossen werden

Es muss endlich gehandelt werden!

Im Hinblick auf den für die heutige Landtagssitzung angesetzten Bericht der Landesregierung zur Beschulung von Kindern und Jugendlichen in Erziehungshilfeeinrichtungen (Drucksache 19/3262) sieht der Kinderschutzbund Landesverband Schleswig-Holstein die geplante reine Kenntnisnahme überaus kritisch. „Es muss endlich gehandelt werden – und zwar durch eine Änderung des schleswig-holsteinischen Schulgesetzes (§20). Eine Gesetzesgrundlage, die eine Ungleichbehandlung von Kindern und Jugendlichen aus anderen Bundesländern rechtfertigt, ist für uns als Lobby für Kinder nicht tragbar“, betont die Landesvorsitzende Irene Johns. Bisher unterlägen lediglich Kinder und Jugendliche, die in Schleswig-Holstein ihre melderechtliche Hauptwohnung haben, der Schulpflicht. Wer in stationären Jugendhilfeeinrichtungen lebe, ohne hier den ersten Wohnsitz zu haben, „könne“ nach dem derzeitigen Schulgesetz lediglich öffentliche Schulen im Land besuchen, führt Johns weiter aus.

„Der Erlass des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur von 2017, nach dem Kindern und Jugendlichen in Erziehungshilfeeinrichtungen der Besuch einer öffentlichen Schule so zügig wie möglich zu ermöglichen sei, war ein erster Schritt in die richtige Richtung. Jetzt muss aber endlich eine Änderung des Schulgesetzes folgen, um allen Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Jugendhilfe eine gleichwertige Ausgangsbasis für den erfolgreichen Schulbesuch zu schaffen“, fordert Irene Johns.


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