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Kein Kind darf von der öffentlichen Beschulung ausgeschlossen werden

Kinderschutzbund Schleswig-Holstein für Änderung des Schulgesetzes

Der Kinderschutzbund weist im Hinblick auf die heutige Befassung des Bildungsausschusses des Landtags mit dem Thema „Beschulung von Heimkindern“ erneut darauf hin, dass die gesetzlichen Regelungen zum Schulbesuch von Kindern in Heimeinrichtungen, die nicht aus Schleswig-Holstein seien, verbessert werden müssen. „Eine Gesetzesgrundlage, die eine Ungleichbehandlung von Kindern und Jugendlichen aus anderen Bundesländern rechtfertigt, ist für uns als Lobby für Kinder nicht tragbar“, betont die Landesvorsitzende Irene Johns. Bisher unterlägen lediglich Kinder und Jugendliche, die in Schleswig-Holstein ihre melderechtliche Hauptwohnung haben, der Schulpflicht. Wer in stationären Jugendhilfeeinrichtungen lebe, ohne hier den ersten Wohnsitz zu haben, „könne“ nach dem derzeitigen Schulgesetz lediglich öffentliche Schulen im Land besuchen, führt Johns weiter aus. „Dabei ist gerade für Kinder in Heimeinrichtungen der möglichst umgehende Besuch einer öffentlichen Schule unverzichtbar – für eine umfassende Teilhabe am sozialen Leben vor Ort aber auch für ihren Schutz. Deshalb muss er gesetzlich verpflichtend sein. So kann die dringend notwendige Integration der Kinder in stationären Jugendhilfeeinrichtungen gewährleistet und einer möglichen Ausgrenzung oder Isolation rechtzeitig entgegengewirkt werden“, mahnt die Vorsitzende des DKSB LV SH.

Der Kinderschutzbund SH kritisiert schon lange, dass Schleswig-Holstein eins der letzten Bundesländer sei, in dem die Schulpflicht für Kinder, die zwar nicht ihre meldepflichtige Wohnung, aber ihren „gewöhnlichen Aufenthalt“ im entsprechenden Bundesland haben, noch nicht vollständig bestehe.


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