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Kinderschutz im Ganztag

Gute Ganztagsbildung und -betreuung geht nur mit gutem Kinderschutz!

Im Hinblick auf die erneute Landtagsdebatte rund um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung fordert der Kinderschutzbund tatsächlich verbindliche Maßnahmen zum Schutz von Kindern. „Im bestehenden Rahmenkonzept heißt es lediglich: ‚Fortbildungen zum Kinderschutz sollten regelmäßig stattfinden.‘ – Mit dem Konjunktiv betreibt man keinen erfolgreichen Kinderschutz. Das ist aus Sicht des Kinderschutzbundes viel zu vage und absolut unzureichend“, kritisiert die Landesvorsitzende Sophia Schiebe.

„Kinderschutzfortbildungen müssen ein fester und nicht verhandelbarer Bestandteil bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung sein. So wie betreuende Hilfskräfte in Kitas verpflichtend eine Grundqualifizierung im Kinderschutz absolvieren, muss dies auch für Personen ohne pädagogische Qualifikation in der Ganztagsbetreuung gelten. Diese Mindestanforderung muss verbindlich in die Fortbildungskonzepte aufgenommen werden. Darüber hinaus fordern wir, dass alle an Schulen tätigen Personen ein grundlegendes Verständnis für Kinderschutz besitzen. Es ist nie vorhersehbar, wem sich ein Kind anvertraut, wenn es beispielsweise Gewalt erfahren hat. Daher benötigen alle Beteiligten im Ganztag ein Basiswissen, das ihnen sicheres Handeln ermöglicht“, betont die Vorsitzende des Kindesschutzbundes Schleswig-Holstein Sophia Schiebe.

Positiv bewertet der Kinderschutzbund, dass Präventions- und Interventionskonzepte – also umfassende Schutzkonzepte – bereits seit 2021 im Schulgesetz verankert sind und laut Rahmenkonzept sowohl den Unterricht am Vormittag als auch das ergänzende schulische Ganztags- und Betreuungsangebot umfassen. „Jetzt ist es entscheidend, dass diese Schutzkonzepte schnell und verbindlich an allen Schulen in der Praxis umgesetzt werden, damit Kinder im gesamten Schulalltag – am Vormittag wie am Nachmittag – wirksam geschützt sind“, fordert Sophia Schiebe. „Nur wenn der Schutz der Kinder über den gesamten Schultag hinweg gewährleistet ist, können wir von einem wirksamen Kinderschutz sprechen.“


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