Kinderschutz in der Kita
Zum Gesetzentwurf zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes
Dass der heute verabschiedete Gesetzentwurf weit hinter den Erwartungen des Kinderschutzbund Landesverbandes Schleswig-Holstein zurückbleibt, hatte Geschäftsführerin Susanne Günther bereits öffentlich kundgetan.
Eine der letzten Änderungen vor Verabschiedung des Gesetzes war die Erweiterung der Grundprinzipien des pädagogischen Handelns um Kinderschutz. „In diesem Zusammenhang stellt sich für uns allerdings die Frage, wie das zusammengeht damit, dass betreuende Hilfskräfte zukünftig nicht zwingend vor Aufnahme ihrer Tätigkeit eine Fortbildung im Bereich des Kinderschutzes absolvieren müssen. Sondern sie können sie innerhalb eines Jahres nachholen. Wir wiederholen an dieser Stelle, dass das nicht zu verantworten ist - 12 Monate, in denen die betreuenden Hilfskräfte nicht basiswissend und handlungssicher sind. Das kann nicht sein!
Darüber hinaus fordern wir als Kinderschutzbund, dass wirklich absolut alle in Kita Tätigen ein Grundverständnis zum Thema Kinderschutz haben müssen. Schließlich wissen wir nie, wem sich ein Kind anvertraut, wenn es z.B. Gewalt erleben musste. Auch hier geht es um Handlungssicherheit. Es geht um ein Grundwissen darum, was zu tun ist. Es geht um ein zeitgemäßes und ganzheitliches Verständnis von Kinderschutz.“