Kinderschutzbund fordert Ganztagsgesetz
Festgeschriebene Qualitätsstandards unabdingbar
Der Kinderschutzbund fordert ein Ganztagsgesetz. „Genauso wie es ein Kitagesetz gibt, braucht es einen gesetzlichen Rahmen mit Qualitätsstandards auch für das große Thema Ganztagsbetreuung“, erklärt Susanne Günther, Landesgeschäftsführerin Der Kinderschutzbund Schleswig-Holstein. „Es muss für den Start einen ausformulierten Mindestqualitäts-Standard geben, hinter den nie wieder zurückgefallen werden darf. Dazu gehört die Anerkennung und Weiterentwicklung der Schule als Lehr- und Lebensraum, der auch Rückzugsmöglichkeiten für die Grundschüler*innen bereithält und außerschulische Partner wie z.B. Sportvereine aktiv einbindet. Sowie ein Mitspracherecht der Kinder an der Ausgestaltung des Ganztags – weil sie allein die Expert*innen ihres eigenen Lebens sind - mindestens diese Themen müssen gesetzt sein“, konkretisiert Susanne Günther.
„Kinderrechte und Kinderschutz müssen ein unanfechtbarer Bestandteil dieses Gesetzes sein; genauso wie betreuende Hilfskräfte im Kitabereich eine obligatorische Fortbildung im Bereich Kinderschutz als Grundqualifizierung durchlaufen, muss das Gleiche für sozialerfahrene Personen in der Ganztagsbetreuung gelten. Weiterhin fordern wir als Kinderschutzbund, dass wirklich alle in Schule Tätigen ein Grundverständnis zum Thema Kinderschutz haben müssen. Man weiß nie, wem sich ein Kind anvertraut, wenn es z.B. Gewalt erleben musste. Es braucht ein Basiswissen für absolut alle an Ganztag Beteiligten, das handlungssicher macht“, stellt die Landesgeschäftsführerin unmissverständlich klar.
Alle Grundschulkinder der ersten Klassenstufe haben ab August 2026 einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung. Dass es bislang kein Konzept für ein gutes Ganztagsangebot gibt – eine kürzlich anberaumte Landeskonferenz blieb Antworten schuldig und ließ viele zuvor eingebundene Beteiligte enttäuscht bis desillusioniert zurück – ist nicht hinnehmbar. Der gesamte Rahmen blieb vage und unverbindlich – während das Startdatum zur Umsetzung des Rechtsanspruchs deutlich näher rückt.
„Es geht um eine längerfristige Planung und durchdringende Grundhaltung; das Thema ist – auch gesamtgesellschaftlich gesehen – so bedeutsam, dass wir eine Vision brauchen, wie ein gut ausgestaltetes Ganztagsangebot in Schleswig-Holstein konkret aussehen soll“, ordnet Susanne Günther abschließend ein.